Die depressiven Verstimmungen, wohl die Vorstufe einer Depression, kommen also nur zeitweilig vor und müssen medikamentös nicht behandelt werden. Gerade im Bereich von leichten Depressionen ist allgemein bekannt, dass Medikamente, in erster Linie Antidepressiva, von Hausärzten häufig und relativ rasch eingesetzt werden, da sie eine gute Wirkung erzielen und der Patient ohne Beizug eines Facharztes behandelt werden kann. Die Beschwerdeführerin wird nicht medikamentös behandelt, und dies lässt nur den Schluss zu, dass die geltend gemachte medizinische Beeinträchtigung durch den Familiennamen Z. nicht oder nur in sehr geringem Ausmass vorhanden ist.