Letzteres war beim Beschwerdeführer der Fall. Anlässlich der Verwarnung am 16. Oktober 2007 bestanden fünf offene Verlustscheine im Umfang von rund CHF 33‘000.00 und offene Betreibungen in der Höhe von rund CHF 34‘000.00. Die Schulden des Beschwerdeführers erhöhten sich – wie bereits erwähnt – bis zum 16. März 2011 auf 27 offene Verlustscheine zu einem Betrag von total fast CHF 71‘000.00 und offene Betreibungen von rund CHF 372‘530.00. Auch wenn man die Hypothekarschuld von rund CHF 356‘000.00 nicht berücksichtigt, bestehen beim Beschwerdeführer weiterhin Schulden in beträchtlichem Umfang, die sich seit Oktober 2007 weiter erhöht haben.