Wenn der Beschwerdeführer geltend macht, es handle sich dabei ausschliesslich um Bagatelldelikte, so kann ihm nicht zugestimmt werden. Die Migrationsbehörde hat ihn denn auch im Jahr 2007 bereits einmal verwarnt. Sie hat seine Aufenthaltsbewilligung letztmals am 29. Juli 2008 bis am 7. April 2009 verlängert. Gemäss den Akten war damals kein aktueller Strafregisterauszug eingeholt worden. Von der Verurteilung vom 14. April 2008 wusste die Migrationsbehörde deshalb bei der Verlängerung noch nichts und das Urteil vom 25. September 2008 erging erst nach dem Verlängerungsentscheid.