X. wurde am 16. Oktober 2007 verwarnt und unmissverständlich darauf hingewiesen, er habe für den Fall, dass er weiterhin straffällig werde, weiter Schulden anhäufe und die bisherigen Schulden nicht abbaue, mit einem Verfahren zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz zu rechnen. Am 2. Oktober 2009 meldete die Einwohnergemeinde W. X. nach unbekannt ab. b) Im November 2010 ersuchte X. die Migrationsbehörde darum, wieder in die Schweiz einreisen zu dürfen. Die Migrationsbehörde erfuhr durch eine Mutationsmeldung der Gemeinde W., dass sich X. bei der Gemeinde wieder angemeldet hatte.