Im August 2005 zog er mit seinen Eltern und Geschwistern vom Kanton Aargau in den Kanton Solothurn. Gemäss Angaben der Gemeinde W. hat sich die Ehefrau von X. nie angemeldet und verfügte nie über eine Bewilligung in der Schweiz. Bei der Migrationsbehörde wurde kein Familiennachzugsgesuch für die Ehefrau gestellt. X. wurde am 16. Oktober 2007 verwarnt und unmissverständlich darauf hingewiesen, er habe für den Fall, dass er weiterhin straffällig werde, weiter Schulden anhäufe und die bisherigen Schulden nicht abbaue, mit einem Verfahren zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz zu rechnen.