Die Erhaltung der Limpachebene macht jedoch nur dann Sinn, wenn möglichst die ganze Limpachebene auf Seiten des Kantons Solothurn zusammenhängend erhalten werden kann. Einzelne Grundstücke in der Limpachebene von der kommunalen Landschaftsschutzzone auszunehmen, widerspräche diesem Ziel. Damit ist der Erhalt der Limpachebene nur durch ein Bauverbot für neue Bauten und Anlagen umzusetzen. Dies ist mit der kommunalen Landschaftsschutzzone erfolgt. Wie anlässlich des Delegationsaugenscheins ersichtlich war, liegt die Parzelle Nr. 22 mitten in der unüberbauten Limpachebene.