Mit der kommunalen Landschaftsschutzzone werden die Schutzziele des Richtplans, wie oben erwähnt, im Gesamtplan der Gemeinde umgesetzt. Die Gemeinde übernimmt damit die öffentlichen Interessen des kantonalen Vorranggebiets Natur und Landschaft für ihre kommunale Landschaftsschutzzone. Mit der kommunalen Landschaftsschutzzone wird grundsätzlich ein Verbot für neue Bauten und Anlagen festgelegt. Die Limpachebene wird damit vor neuen Bauten und Anlagen grundsätzlich bewahrt und damit als naturnahe Landschaft erhalten. Wie im Richtplan 2000 bestimmt und mit der Ortsplanungsrevision im Gesamtplan bestätigt, besteht an der Erhaltung der Limpachebene ein schützenswertes öffentliches Interesse.