Sie hat sich dabei an die gesetzlichen und planerischen Vorgaben des Kantons gehalten. b) Gemäss Richtplan 2000 ist im Bucheggberg die Limpachebene und der Limpach-Südhang erhaltenswert und damit als kantonales Vorranggebiet ausgeschieden (Richtplan 2000, LE-3.1, Erläuterungsbericht LE-3.1, S. 32). Die kantonalen Vorranggebiete Natur und Landschaft bezwecken die Erhaltung und Aufwertung von Landschaften und Lebensräumen schützenswerter Tiere und Pflanzen.