VV VSG erfüllt ist, kann aufgrund des vorliegenden Sachverhalts nicht beurteilt werden. Aufgrund dieser Vorgeschichte liegen bei L. etwas spezielle soziale Verhältnisse vor, die zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist zurzeit unklar, ob die Primarschule in G. überhaupt noch weitergeführt wird. Es steht ein Zusammenschluss der Schulen der Gemeinden W. im Kanton Baselland und G. zur Diskussion. Wenn nun in einem Jahr die Schule in G. geschlossen würde, müsste L. im Primarschulalter nach einem Jahr gleich nochmals den Schulort wechseln. Ein doppelter Schulwechsel innert Jahresfrist wirkt sich auf einen Schüler tendenziell negativ aus und ist wenn möglich zu vermeiden.