Das öffentliche Interesse an einem störungsfreien funktionierenden Drainagesystem ist insofern höher zu gewichten, als sich das System über die ganze Gemeinde hinweg erstreckt und sich nicht ausschliesslich in dem Grundstück der Beschwerdeführerin erschöpft. Die Kosten für die Herstellung der Schächte werden sich zwischen CHF 500.00 und 1‘000.00 pro Schacht bewegen. Da die angeordnete Massnahme nur die einmalige Freilegung der unter Flur gesetzten Schächte vorsieht, ist der Kostenaufwand für die Beschwerdeführerin auch zumutbar. Dies umso mehr, als die Beschwerdeführerin auch bereit gewesen wäre, die Schächte auf Voranmeldung jeweils freizulegen.