Jedoch bleibt in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob sie auch gleich geeignet ist. Vorliegend liegt der angestrebte Erfolg in dem hindernisfreien Zugang der Schächte, damit die Funktionsfähigkeit des Drainagesystems durch die Bürgergemeinde N. sichergestellt werden kann. Dazu ist ein fachgerechter Unterhalt der Schächte unabdingbar. Dieser setzt jedoch den freien Zugang zu den Schächten voraus. So muss der Zustand der Schächte als Teil des Drainagesystems jederzeit ohne grösseren Aufwand kontrollierbar sein. Dies schliesst grundsätzlich eine feste Überdeckung aus bzw. eine solche muss leicht entfernbar sein. Bei einer Unterflursetzung der Schächte ist dies nicht mehr der Fall.