Im Frühling 2009 verkürzte ihr Ehemann vier auf dem Grundstück befindliche, zum Drainage-System gehörende Schächte um einen Schachtring und deckte sie mit Erde zu. Die Allmendkommission der Bürgergemeinde N. verfügte daraufhin, der ursprüngliche Zustand der vier tiefer gesetzten Schächte sei wiederherzustellen. Die Grundeigentümerin M. erhob gegen die Verfügung beim Bürgerrat Beschwerde. Sowohl der Bürgerrat als auch später der Regierungsrat wiesen die Beschwerden ab. Die Grundeigentümerin M. erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht.