In der Folge fasste die GAVKO an der zweiten Sitzung vom 18. Januar 2005 folgenden Beschluss: «Ab 1. Februar 2005 gilt die Altersentlastung für Kindergärtner/Kindergärtnerinnen von drei Lektionen à 45 Minuten (entspricht 2 ¼ Std.) unter gleichzeitiger Verpflichtung der Kindergärtner/innen an den schulischen Nebenleistungen teilzunehmen. Sie sind den Volksschullehrpersonen gleichgestellt. Das Departement für Bildung und Kultur informiert über das Amt für Volksschulen und Kindergarten die Gemeinden.» b) Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin, selber Mitglied der GAVKO, war an diesem Beschluss mitbeteiligt.