Zum Pflichtpensum eines Kindergärtners oder einer Kindergärtnerin mit Teilpensum gehört zusätzlich eine Präsenzzeit im Sinne von Absatz 1. 3 Zählt die Kindergartenabteilung 7 bis 15 Kinder, so umfasst das Pensum wenigstens 9 Stunden 40 Minuten, zusätzlich eine Präsenzzeit von jeweils 15 Minuten zu Beginn jedes Unterrichtshalbtags.» «§ 359 GAV Grundsatz