Wöchentliches Unterrichtspensum der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner 1 Das Pflichtpensum des Kindergärtners und der Kindergärtnerin beträgt wenigstens 19 ¼ Lektionen, wobei eine Lektion 60 Minuten umfasst. Zum Pflichtpensum gehört zusätzlich eine Präsenzzeit von jeweils 15 Minuten zu Beginn jedes Unterrichtshalbtags. 2 Kindergärtnerinnen und Kindergärtner mit Teilpensum erhalten pro Jahreslektion 4/77 des Lohns eines Kindergärtners oder einer Kindergärtnerin mit Vollpensum. Zum Pflichtpensum eines Kindergärtners oder einer Kindergärtnerin mit Teilpensum gehört zusätzlich eine Präsenzzeit im Sinne von Absatz 1. 3