Volksschule und Kindergarten) lauten wie folgt: «§ 352 GAV Wöchentliches Unterrichtspensum der Lehrpersonen an der Volksschule 1 Zur Erreichung der vollen Entlöhnung ist ein Pflichtpensum von 29 Lektionen zu erfüllen. Eine Lektion umfasst 45 Minuten. 2 Lehrpersonen mit Teilpensum erhalten pro Jahreslektion 1/29 des Lohns einer Lehrperson im Vollpensum. 3 Über die Unterrichtsverpflichtung hinaus sind zwei Lektionen pro Woche für gemeinsame Aktivitäten der Lehrerschaft vorzusehen (Konferenzen, Projektarbeit usw.).» «§ 353 GAV Wöchentliches Unterrichtspensum der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner 1