SOG 2012 Nr. 32 §§ 352 ff. GAV. Altersentlastung von Lehrpersonen. Sachverhalt: D. erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss, in welchem ihre Beschwerde gegen die Einwohnergemeinde O. um die Berechnung der Altersentlastung als Kindergärtnerin abgewiesen worden war. Der Beschwerdeführerin, welche seit 1974 als Kindergärtnerin in O. arbeitet, steht seit dem Schuljahr 2010/2011 ein Anspruch auf Altersentlastung gemäss § 359 Gesamtarbeitsvertrag vom 25. Oktober 2004 (GAV, BGS 126.3) zu. Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Altersentlastung erfüllt.