Es sei ein Eintrittsschwellenbudget für die Feststellung der Bedürftigkeit zu erstellen. Mit zu berücksichtigen seien die ganzen Wohnungskosten und Wohnnebenkosten, die ausgewiesenen Gesundheitskosten (inkl. Krankenkassenprämien abzüglich individueller Prämienverbilligung) und allfällige Zahnarztkosten sowie die situationsbedingten Leistungen beider Partner, wie z.B. Krankheits- und behinderungsbedingte Auslagen, Erwerbsunkosten, Fremdbetreuung von Kindern und allfällige weitere individuelle Ansprüche insbesondere ausgewiesene Unterhaltsverpflichtungen des nicht unterstützten Partners an seine Kinder.