Für den nicht unterstützten Partner ist ein erweitertes SKOS-Budget zu erstellen, wobei das Einkommen dem erweiterten Bedarf (inklusive Schuldentilgung) gegenüberzustellen ist. Die den Bedarf übersteigenden Einnahmen sind im Budget des unterstützten Partners voll als Einnahmen anzurechnen. Ein erweitertes SKOS-Budget enthält folgende Punkte: Grundbedarf für den Lebensunterhalt Wohnkosten inkl. Nebenkosten Medizinische Grundversorgung (obligatorische Grundversicherung)