In einem stabilen Konkubinat, bei dem nur eine Person sozialhilferechtlich unterstützt wird, ist für den nicht unterstützten Partner entsprechend den SKOS-Richtlinien ein erweitertes SKOS-Budget zu erstellen, wobei das Einkommen dem erweiterten Bedarf (inklusive Schuldentilgung) gegenüberzustellen ist. Die den Bedarf übersteigenden Einnahmen sind im Budget des unterstützten Partners voll als Einnahmen anzurechnen. Sachverhalt: Ca. zwei Jahre nachdem X. zu ihrem Lebenspartner gezogen war, wurde ihr die sozialhilferechtliche Unterstützung von der zuständigen Sozialregion von vorher CHF 1‘022.50 auf CHF 122.00 gekürzt.