Sie hat sich damit als Vertreterin ohne (vorgängig erteilte) Vollmacht zu erkennen gegeben. Die Gemeinderatskommission hat dann am 22. April 2010 beschlossen, dem Leiter Rechts- und Personaldienst die Kompetenz zu erteilen, gegen die Verfügung des Departements «Beschwerde zu erheben, resp. die vorsorglich eingereichte Beschwerde zu bestätigen».