Insbesondere steht auch der Töffpark nicht am selben Ort, nicht einmal (vollständig) auf demselben Grundstück; er hat eine ganz andere Ausrichtung – neu entlang der Hauptstrasse und nicht mehr quer dazu –, bedeckt einen wesentlich grösseren Teil der Grundstücksoberfläche und ist auch volumenmässig erheblich grösser als das alte abgerissene Wohn- und Gewerbegebäude. Allein der Neubau der Beschwerdegegner umfasst ein Volumen von mehr als 3‘500 m3 gegenüber dem Volumen von ca. 1‘700 m3 des alten Gebäudes, welches, wie dargelegt, nur teilweise auf dem (neuen) Grundstück Nr. 24 stand. c)