Im Unterschied zum zitierten Entscheid 2C_153/2007 vom 10. Oktober 2007 handelt es sich hier nicht um Industriebauten, deren Lebensdauer noch längst nicht abgelaufen war und die durch eine Dienstleistungsbaute ersetzt wurden, sondern um ein 100-jähriges abbruchreifes Wohn- und Gewerbegebäude und verschiedene alte Nebengebäude (Garagen etc.), die infolge Ablaufs ihrer Lebensdauer abgerissen wurden, damit die Grundstücke, auf welchen die Gebäude standen, neu parzelliert und als Bauland neu und optimal genutzt werden konnten. Es entstanden auf den neuen Grundstücken zwei Mehrfamilienhäuser, eine Einstellhalle und das Gewerbegebäude der Beschwerdegegner.