Das sei jedoch hier nicht der Fall, da ja nicht Industriebauten durch Büroräume ersetzt würden, sondern durch ein Wohnhaus. Es sei nicht dargelegt, weshalb die Rechtsgleichheit verletzt sein sollte. Die volle Anschlussgebühr sei gerechtfertigt, weil das alte Gebäude vollständig abgerissen und das neue Gebäude völlig neu gebaut worden sei. Lage, Orientierung und Ausrichtung des neuen Gebäudes seien völlig verschieden vom alten, ebenso seien die bebaute Oberfläche und das Volumen grösser. 5. Im vorliegend zu beurteilenden Fall gibt es keinen Grund, von der bisherigen Praxis und der publizierten Rechtsprechung abzuweichen.