Unter Bezugnahme auf den Entscheid 2C_153/2007 hielt das Bundesgericht weiter fest, die Gemeinden seien frei, die Kriterien zu bestimmen, nach welchen eine Baute einer vollen Anschlussgebühr oder einer taxe complémentaire unterliege. Im vorliegenden Fall würden in den Reglementen nicht alle auftretenden Situationen geregelt und es könnte zu Ungleichheiten führen, namentlich wenn ein relativ neues Gebäude abgerissen und durch eine bescheidenere neue Baute ersetzt werde oder in einem Fall wie dem im Entscheid 2C_153/2007. Das sei jedoch hier nicht der Fall, da ja nicht Industriebauten durch Büroräume ersetzt würden, sondern durch ein Wohnhaus.