Weitere kantonale Urteile sind zu diesem Thema seither soweit ersichtlich nicht ergangen. c) Das Bundesgericht hat sich in einem nicht publizierten Entscheid vom 10. Oktober 2007 (2C_153/2007) mit der Frage befasst, ob es gerechtfertigt sei, bei einer Ersatzbaute – im Sinne eines Neubaus nach Abbruch oder Aushöhlung eines früheren Gebäudes – eine volle Anschlussgebühr zu erheben wie bei einem Neuanschluss einer bisher unbebauten Parzelle.