Zur Deckung der für die Abwasseranlagen getätigten Investitionen ist für jeden Anschluss an die öffentliche Kanalisation eine einmalige Anschlussgebühr zu bezahlen. 2 Die Anschlussgebühr für Schmutzabwasser wird aufgrund der gesamten Gebäudeversicherungsschatzung (Haupt- und Zusatzgebäudeversicherungssumme) im Zeitpunkt des Anschlusses erhoben. Die Ansätze für die kommunale Entwässerungsanlagen und die ARA-Einkaufsgebühr sind in der Gebührenordnung im Anhang dieses Reglementes festgelegt. 3 Für nicht verschmutztes Regenabwasser, das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, wird zusätzlich eine Anschlussgebühr von 0.5% der gesamten Gebäudeversicherungsschatzung erhoben.