Eine Rückzahlung von Anschlussgebühren bei nachträglicher Herabsetzung des Gebäudeversicherungswerts findet nicht statt. In der Tarif- und Gebührenordnung gültig ab 1. April 1993 im Anhang des Wasserreglements wird die Anschlussgebühr auf 1% der Gesamtversicherungssumme für eine Schätzung bis CHF 5 Mio. festgelegt, auf 0.75% für die nächsten CHF 5 Mio. und 0.50% für die Schätzung ab CHF 10 Mio. Im Abwassereglement lauten die massgebenden Bestimmungen wie folgt: § 5 Anschlussgebühren: 1 Zur Deckung der für die Abwasseranlagen getätigten Investitionen ist für jeden Anschluss an die öffentliche Kanalisation eine einmalige Anschlussgebühr zu bezahlen.