Anschlussgebühren stellen ein Entgelt für den Anschluss an öffentliche Versorgungs- und Gewässerschutzanlagen dar. Der Grundeigentümer erbringt eine einmalige Gegenleistung dafür, dass er das Recht erhält, das gesamte, gemeindeeigene, nach GWP (Generelles Wasserversorgungsprojekt) und GEP (Generelles Entwässerungsprojekt) erstellte Netz zur Zu- und Ableitung des Wassers zu benutzen. Deren Höhe richtet sich – anders als die Benützungsgebühren – nicht nach dem Verbrauch und auch nicht – wie die Grundeigentümerbeiträge – nach den Kosten der Erstellung einer ganz bestimmten Anlage, einer Zuleitung zum Grundstück.