Im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Erschliessungsanlagen kann die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) die Schätzung der Gebäude in den seltensten Fällen vornehmen, weil die Gebäude in aller Regel noch nicht fertiggestellt oder noch nicht geschätzt sind. So befand sich auch das Gebäude auf GB O. Nr. 24 bei Inanspruchnahme der Erschliessungsanlagen noch in der Bauphase. Ohne Schätzung der Gebäude durch die SGV können jedoch die Anschlussgebühren nicht definitiv berechnet werden. Entsprechend stellte die Beschwerdeführerin am 12. Juni 2009 für die Anschlussgebühren Wasser und Abwasser aufgrund von 80% der voraussichtlichen Bausumme Akontorechnungen.