Sie habe erstmals aus der Rechnung vom 9. Januar 2008 ersehen können, dass sie nun entgegen der früheren Verlautbarungen einen Betrag von CHF 411‘908.20 zu begleichen habe. Nachdem der Vertreter ihrer Versicherung dem AfU mitgeteilt habe, die A. AG könne seiner Meinung nach für die Kostenforderung nicht belangt werden, habe man weitere 18 Monate lang überhaupt nichts mehr vom AfU vernommen. Sie habe daher davon ausgehen dürfen, das AfU teile den Rechtsstandpunkt der Zürich Versicherungen. Am 6. Juni 2009 sei ihr dann auf einmal ein Zahlungsbefehl über CHF 411'908.20 zugestellt worden. Dieses Vorgehen widerspreche Treu und Glauben.