Die Feuerwehr wäre im Übrigen nicht in der Lage gewesen, das Volumen des gesamten mit 50 bis 60 cm Wasser-Öl-Gemisch gefüllten Kellers abzupumpen und zu entsorgen. Aber auch wenn die Feuerwehr bzw. die in diese integrierte Chemie- und Ölwehr die Arbeiten hätte übernehmen können, wären der A. AG Kosten entstanden. Soweit keine Fachkräfte vonnöten waren, konnte Y. mit seinen Angestellten ausserdem beim Räumen des ölverschmutzten Materials aus den Kellerräumlichkeiten mithelfen und er hat der X. AG den Auftrag erteilt, auch dieses zu entsorgen. Die entsprechenden Kosten sind von ihm bzw. den zuständigen Versicherungen bezahlt worden.