Es hätte genau gleich ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen beigezogen werden müssen und höchstwahrscheinlich hätte angesichts der Ausnahmesituation auch ein paar Tage später einzig die X. AG genügend Kapazitäten und die nötigen überregionalen Kontakte gehabt, um den Auftrag auszuführen. Aufgrund der damaligen Kenntnislage ging (zu Recht) niemand davon aus, dass nur das Wasser-Öl-Gemisch innerhalb der Umkragung des Pumpensumpfes hätte abgepumpt werden müssen. Die Feuerwehr wäre im Übrigen nicht in der Lage gewesen, das Volumen des gesamten mit 50 bis 60 cm Wasser-Öl-Gemisch gefüllten Kellers abzupumpen und zu entsorgen.