Der Pikettfunktionär ging – zu Recht – nicht davon aus, dass ihm für seine Entscheidung 2 bis 3 Tage zur Verfügung stehen würden. Für Abklärungen über die Geschwindigkeit des Absinkens des Grundwasserspiegels in besagtem Gebiet blieb aufgrund der damaligen Lagebeurteilung keine Zeit. Auch bestand aufgrund der Hunderten von Schadenfällen, die praktisch gleichzeitig bearbeitet werden mussten, grosser zeitlicher Druck. Die Entscheidungen über das weitere Vorgehen mussten rasch getroffen werden. Man ging damals aufgrund der sofort feststellbaren Gegebenheiten zu Recht davon aus, es bestehe eine unmittelbar drohende Gefahr, und Massnahmen seien sofort nötig.