Auch die Beschwerdeführerin macht nicht geltend, sie bzw. ihre Organe hätten bereits im Zeitpunkt, als der Keller überflutet und das Öl ausgelaufen war, erkannt, dass die Gefahr weniger gross war, als vom Pikettfunktionär angenommen, und Massnahmen nicht dringend gewesen wären. Wie der Feuerwehrkommandant a.i. anlässlich der Hauptverhandlung ausgeführt hat, war ihm der Pumpensumpf oder dessen Ausgestaltung nicht bekannt. Er wusste lediglich, dass die Feuerwehr schon mehrmals in den Keller eingedrungenes Grundwasser hatte abpumpen müssen. Eine Nachfrage bei ihm hätte an der Situation also nichts ändern können.