Er hatte sehr wenig gesicherte Informationen, wusste aber, dass sich die Liegenschaft in der Grundwasserschutzzone Au befand, aus dem Keller über den Pumpensumpf eine Verbindung ins Grundwasser bestand, der Pumpensumpf wegen des Stromausfalls nicht mehr funktionierte, die Hochwasser führende Aare nur wenige Meter neben der Liegenschaft der Beschwerdeführerin vorbeifloss und sich sehr viel Heizöl, das schon in kleinen Mengen viel Trinkwasser verunreinigen kann, im Keller befand. Bekannt war weiter, dass das nächste Pumpwerk sich nicht weit vom Areal der A. AG entfernt befand und damit eine akute Gefahr für die Trinkwasserversorgung der gesamten Region bestand, sobald dort mit Öl