Von den anwesenden Fachkräften kannte niemand den Keller, und der Pumpensumpf hätte ohnehin auch bei einem Wasserpegel von 60 cm nicht inspiziert werden können. Man verfügte ebenso wenig über Pläne des Pumpensumpfs o.ä., sondern musste sich auf die Angaben des einzigen Verwaltungsratsmitglieds der A. AG, verlassen. Dieser hatte den Pikettfunktionär darüber informiert, im Keller befinde sich ein Pumpensumpf mit einer Betonröhre, die in den Boden hineingehe. Darin befänden sich zwei Pumpen, die nacheinander anspringen würden. Genauer beschreiben konnte er die Konstruktion auch nicht. Ob der Pumpensumpf von der Baubehörde einmal bewilligt worden war oder nicht, ist nicht von Bedeutung.