Aus Sicherheitsgründen (Dämpfe, allfällige Gräben/Vertiefungen im Boden) hat er den Keller auch am 10. August 2007 nicht betreten, als nur noch das Wasser-Öl-Gemisch von ca. 50 bis 60 cm Höhe in den Räumen stand. Auch wenn das Untergeschoss in diesem Zustand gemäss den Angaben von F. mit Spezialkleidern und Atemschutz nach einer Messung der Explosionsgefahr hätte betreten werden können, ist die Vorsicht des Pikettfunktionärs durchaus vertretbar. Von den anwesenden Fachkräften kannte niemand den Keller, und der Pumpensumpf hätte ohnehin auch bei einem Wasserpegel von 60 cm nicht inspiziert werden können.