Weitere umfangreiche Abklärungen seien nicht möglich gewesen. Die Feuerwehr und der Pikettfunktionär hätten unter enormem Zeitdruck gestanden. Die Verantwortlichen hätten auch rückblickend, mit den nun vorliegenden Informationen, richtig gehandelt. Die Liegenschaft der Beschwerdeführerin befinde sich wenige Meter neben der Aare im Schutzbereich Au (Grundwasser) und ca. 820 m im Abstrom liege das Pumpwerk Schachen, Olten. Objektiv habe eine hydraulische Verbindung ins Grundwasser bestanden und wassergefährdende Flüssigkeiten seien unkontrolliert im überfluteten Keller vorhanden gewesen.