Der Gutachter habe viel Zeit zur Verfügung gehabt, um Abklärungen und Berechnungen vorzunehmen, und er habe den «Pumpensumpf» besichtigen können. Die für den Schadenfall Verantwortlichen hätten nicht so viel Zeit gehabt und hätten sich auf die Angaben von Y. verlassen müssen. Dieser habe angegeben, dass sich ca. 40'000 Liter Heizöl im Tank befänden und es im Keller einen «Pumpensumpf» gebe. Man habe gewusst, dass sich mit dem Heizöl eine wassergefährdende Flüssigkeit im Keller befand und dass über den Pumpensumpf eine Verbindung ins Grundwasser bestand. Weitere umfangreiche Abklärungen seien nicht möglich gewesen.