So hätte er mit der Ölwehr Olten bzw. dem Einsatzleiter F. Rücksprache nehmen können, um abzuklären, ob die Feuerwehr den Pumpensumpf kannte bzw. ob der Kellerraum betreten und inspiziert werden könne und ob die Ölwehr Olten die personellen und materiellen Kapazitäten gehabt hätte, um die Abpumparbeiten selber vorzunehmen. Ebenso hätte der Pikettfunktionär mit dem einzigen Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, die konkrete Beschaffenheit des Pumpensumpfs klären und insbesondere die Höhe der Betonumkragung in Erfahrung bringen können, weiter wäre ein persönlicher Augenschein möglich gewesen und der Pikettfunktionär hätte mit den Grundwasserfachleuten des AfU betreffend Pumpensumpf Kontakt