Für den Pikettfunktionär wäre es daher ein Leichtes gewesen, in den 4 Stunden, während welcher er gemäss Rapport an jenem Tag für den Fall A. AG gearbeitet hat, vor der Auftragserteilung an die X. AG Abklärungen zu treffen. So hätte er mit der Ölwehr Olten bzw. dem Einsatzleiter F. Rücksprache nehmen können, um abzuklären, ob die Feuerwehr den Pumpensumpf kannte bzw. ob der Kellerraum betreten und inspiziert werden könne und ob die Ölwehr Olten die personellen und materiellen Kapazitäten gehabt hätte, um die Abpumparbeiten selber vorzunehmen.