Rein theoretisch könne somit frühestens kontaminiertes Wasser ins Grundwasser gelangen, wenn der Wasserpegel im überschwemmten Kellerraum weniger als 57 cm betrage und auch dann nur im Bereich der erwähnten Fläche von 0.8 m2. Man hätte also warten können, bis das Wasser-Öl-Gemisch nur noch knapp 57 cm hoch gestanden hätte und hätte dieses dann fachmännisch und ohne besondere zeitliche Dringlichkeit abpumpen und entsorgen können. Ausserdem steige das Niveau des Grundwasserspiegels nach heftigen Niederschlägen zwar an, doch immer mit einer zeitlichen Verzögerung von 2 bis 3 Tagen.