Das kontaminierte Öl-Wasser-Gemisch habe unter keinen Umständen nach aussen gelangen können. Daran ändere auch der sich im Keller befindliche «Pumpensumpf» nichts. Dieser sei mit einer 57 cm hohen Betonmauer umschlossen und weise nur gerade eine Fläche von 0.8 m2 auf. Rein theoretisch könne somit frühestens kontaminiertes Wasser ins Grundwasser gelangen, wenn der Wasserpegel im überschwemmten Kellerraum weniger als 57 cm betrage und auch dann nur im Bereich der erwähnten Fläche von 0.8