Das AfU ist kantonale Fachstelle für den Schadendienst und gleichzeitig Schadendienststelle (§ 3 Abs. 1). Die Fachstelle übernimmt die Leitung und Koordination des Schadendienstes (§ 4 Abs. 1) und unterhält einen Pikettdienst (§ 9). Der Einsatz der einzelnen Schadendienststellen bei der Bewältigung eines Schadenfalles richtet sich nach dem Alarm- und Einsatzschema in Anhang I der Verordnung und der Feuerwehrgesetzgebung (§ 11). Da es sich beim Ereignis vom 8./9. August 2007 um eine Überschwemmung im Sinne eines Grossereignisses handelte, hatte die Alarmzentrale gemäss dem Einsatzschema die Einsatzleitung der Feuerwehr, die Kantonspolizei und die Fachstellen aufzubieten.