Anschliessend führte die X. AG ca. 1'257'860 kg des Wasser-Öl-Gemischs ab und entsorgte es. Das Amt für Umwelt (AfU) stellte der A. AG Rechnung über CHF 411'908.20 für die Abpump- und Entsorgungskosten und betrieb diese, als keine Zahlung erfolgte. Die A. AG erhob Rechtsvorschlag. b) Das AfU übergab in der Folge die Akten dem Bau- und Justizdepartement (BJD) zur weiteren Bearbeitung. Dieses gewährte der A. AG das rechtliche Gehör und verfügte am 10. Februar 2010, die A. AG habe für den Schadenfall CHF 411'908.20 zu bezahlen. c) Die A. AG erhob Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2.a)