Voraussetzungen für einen Anspruch des Privaten auf Schutz seines berechtigten Vertrauens in das Verhalten der Behörden (Grundsatz von Treu und Glauben). Möglichkeit der Reduktion der Ersatzpflicht bei schuldlosen Zustandsstörern aus Gründen der Billigkeit, Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Sachverhalt: a) Die A. AG ist Eigentümerin einer in Olten am Ufer der Aare im Gewässerschutzbereich Au gelegenen Liegenschaft. Rund 820 m flussabwärts befindet sich ein Pumpwerk zur Trinkwasseraufbereitung. In der Nacht vom 8. auf den 9. August 2007 wurde das Untergeschoss der Liegenschaft von der Hochwasser führenden Aare überflutet.