RPG nicht. (…) 6.a) Kann für die Umnutzung des Lagergebäudes in einen Partyraum keine nachträgliche Bewilligung erteilt werden, sind die Nutzung sowie die entsprechenden Einrichtungen und Anbauten rechtswidrig. Stellt die Baubehörde einen rechtswidrigen Zustand fest, setzt sie zu dessen Beseitigung eine angemessene Frist (§ 151 PBG). Sie muss vorher prüfen, ob die Wiederherstellungsverfügung geeignet und erforderlich sei und ob eine angemessene Zweck-Mittel-Relation gegeben sei. Selbst geeignete und erforderliche Massnahmen können unverhältnismässig sein, wenn die Schwere des Eingriffs in einem Missverhältnis zum verfolgten öffentlichen Interesse steht (BGE 115 Ia 31).