Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Betriebskonzept sind die Betriebsfläche, die Standardarbeitskräfte (SAK) und der Tierbestand herauszulesen. Weiter sind unter «Budget» die durchschnittlichen Personalkosten 2004 bis 2009 sowie die durchschnittlichen Einkommen 2004 bis 2009 aufgeführt. Ebenfalls ist ein Betrag für die Vermietung des Partyraums budgetiert. Dem Betriebskonzept können jedoch weder die Einnahmen noch die Ausgaben des landwirtschaftlichen Betriebs entnommen werden. Dem Betriebskonzept liegt keine Betriebsrechnung der letzten Jahre bei. Gemäss Art. 40 Abs. 1 Satz 3