40 Abs. 1 Satz 3 RPV), dass die aus der gewerblichen Aufstockung fliessenden zusätzlichen Einkünfte erforderlich und geeignet sind, um dem Betriebsinhaber und dessen Familie ein existenzsicherndes Einkommen zu gewähren. Als Richtwert für die Überlebensfähigkeit eines bäuerlichen Familienbetriebs dient ein Arbeitslohn von ca. CHF 70‘000.00 pro Jahr bei Vollbetrieb, nach Abzug der betriebsnotwendigen Sachausgaben wie Amortisation, Verzinsung oder Rückstellungen. Die Abklärung der Überlebensfähigkeit eines Betriebs erfolgt sinnvollerweise nicht aufgrund eines einzigen Jahresabschlusses, sondern im Rahmen einer längerfristigen Beurteilung (Waldmann/Hänni, a.a.O., N 9 zu Art.